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Vertragsbedingungen, AGB

1. Gegenstand

 

Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft eines Unternehmens oder Partners an der SBÖ/SBI – Sport Business Initiative.

Die Mitgliedschaft setzt sich zusammen aus dem Titel >Partner der SBI< sowie im Anmeldeformular definierter Dienstleistungen der PP Sport Management GmbH.

 

 

 

2. Definition

 

Die PP Sport Management GmbH, tritt aktuell als Rechteinhaber auf und kann Leistungen übertragen.

 

 

Der Partner hat das Recht, Leistungen der PP zu nutzen. Ziel aller Nebenleistungen ist es, die Funktionsweise der PP und die Interessen der Mitglieder zu fördern. Die Nebenleistungen sind auf dem Anmeldeformular konkret beschrieben.

 

 

 

3. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Anmeldeformular genannten Datum (Beginn der Vertraglaufzeit).

 

Der Vertrag ist für die im Vertrag genannte Dauer abgeschlossen und verlängert sich am Ende dieser Dauer jeweils um ein Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens drei Monate vorher eine schriftliche Kündigung erhalten hat.

 

Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu aufzukündigen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn eine der Vertragsparteien trotz Abmahnung wiederholt gegen die Bestimmungen des Vertrages verstößt oder durch ihr Geschäftsgebaren dem Ansehen der PP oder ihrer Mitglieder schadet.

 

 

 

4. Jahresgebühr

 

Für die SBI- Mitgliedschaft zahlt das Partner Unternehmen eine jährliche Gebühr entsprechend der jeweiligen Preisliste.

Die Jahresgebühr wird am im Anmeldeformular aufgeführten Tag (Beginn der Vertragslaufzeit) jedes Mitgliedschaftsjahres fällig.

 

Kommt der Partner binnen 30 Tagen seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird er auf ihre Kosten schriftlich aufgefordert, binnen 14 Tagen nach Absendung der Mahnung Zahlung zu leisten. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, ruht die Mitgliedschaft vom Ablauf der Mahnfrist an bis zur vollständigen Zahlung der Gebühr und Folgekosten.

 

 

5. Recht und Pflichten der Mitglieder

 

Alle Mitglieder der PP haben die gleichen Rechte und Pflichten.

 

Im Falle von Uneinigkeiten gilt die Entscheidung des Vereinsvorstandes. Der Vorstand hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen wenn eine Schädigung durch das Mitglied eintreten kann.

Das auf diese Weise disziplinierte Mitglied hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Jahresgebühr.

 

 

6. Auseinandersetzung bei Beendigung der Mitgliedschaft

 

Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat der Partner jegliche Verwendung des Titels >Partner der SBI< zu unterlassen.

 

Verstößt der ehemalige Partner dagegen, so wird er schadensersatzpflichtig gegenüber der PP.

 

 

 

7. Vorbehalte

 

Die PP behält sich das Recht vor, den Vertrag während der Vertragslaufzeit anzupassen, sofern dies erforderlich ist.

Die PP kann zu jeder Zeit, Teile oder die gesamten Rechte aus dieser Vereinbarung an einen anderen Rechtsträger wie Verein, juristische Person o.ä.m. übertragen.

 

 

 

9. Schlussbestimmungen

 

Alle Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich geltend zu machen. Abweichende oder ergänzende Abmachungen bedürfen der Schriftlichkeit. Maßgebend ist ausschließlich Österreichisches Recht.

 

 

 

10. Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg. Es bleibt der PP vorbehalten, ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Vertragspartner seinen Sitz hat.

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass am Veranstaltungsort Fotos/Videos gemacht werden, die zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden können.

Leistungen

Mit Zahlung der vereinbarten Teilnahme-, Aussteller- und Partnerpakete entsteht ein Anspruch auf folgende Leistungen: Teilnahme an den gebuchten Veranstaltungen der PP Sport Management GmbH.

Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich im Rahmen der DSGVO zu, dass seine Adresse für einschlägige branchenbezogene Werbung verwendet werden darf.

Geltungsbereich

Für Verträge über die Teilnahme an den Veranstaltungen der PP Sport Management GmbH gelten die vereinbarten Konditionen sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Teilnehmers. Ein Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer schriftlich bestätigt hat.

Anmeldebedingungen

Registrierungen zu den Veranstaltungen der PP Sport Management GmbH, werden nur mit den vorgegebenen Anmeldeformularen (entweder schriftlich oder via Homepage Anmeldung bzw. Ticketplattform) akzeptiert. Nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie entweder per E-Mail oder postalisch eine Rechnung. Nach Eingang des Betrages auf unser Konto senden wir Ihnen die Teilnahmebestätigung zu. Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung zu der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu widerrufen.

Absagen von Veranstaltungen

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen – zum Beispiel wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen internen Gründen – abzusagen. In diesem Fall erstattet der Veranstalter den bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Änderungen im Veranstaltungsverlauf

Kann ein Vortragender wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen.
Vertretbare Abweichungen von angekündigten Programmen bzw. der Wechsel von Referenten bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zum Schadenersatz.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge der Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern die Umstände dies notwendig machen.

Nutzung von Veranstaltungsunterlagen

Der Teilnehmer anerkennt das Urheberrecht der Vortragenden an den von diesem erstellten Werken (Präsentationsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Teilnehmer bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Vortragenden. Die Teilnehmer sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation.


Mit der Buchung der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer, Aussteller oder Partner damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen für Medien und Werbemaßnahmen des Veranstalters jederzeit, unentgeltlich und auf unbestimmte Dauer verwendet werden können.

Haftung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlungen sind gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Veranstalter haftet nicht für die ver- und übervermittelten Informationen, und zwar weder für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder die Übermittlung der Informationen rechts- oder sittenwidrig ist.

Stornierung

Bei einer Stornierung (nur schriftlich) der Anmeldung bis 60 Tage vor der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro erstattet. Bei einer Absage bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers, Austellers oder Partners nach dieser 60-Tagefrist werden 100 Prozent Stornokosten fällig und es ist damit keine Rückerstattung möglich. Es ist aber möglich, eine Ersatzperson anzumelden.

Entrichtung der Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn vollständig und ohne Abzüge zu entrichten. Bei Banküberweisungen/Schecks aus dem Ausland wird eine Bankgebühr von 7,00 EUR berechnet. Sollte am Veranstaltungstag noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Klauseln treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als Gerichtsstand ist Salzburg vereinbart.


Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Veranstalters. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, vom Veranstalter via E-Mail und Mobilfunk über Neuigkeiten und wichtige Veranstaltungen informiert zu werden.
 

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass am Veranstaltungsort Fotos und Videos gemacht werden, die zur Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden können.

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